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100 % flexibles Selbststudium: So funktioniert die Swiss Online Academy

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swiss Online Academy

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swiss Online Academy

Ein Angebot der Vantage Education AG

Stand [Datum]

1.Parteien und Anwendungsbereich

Die Swiss Online Academy (nachfolgend «Academy») ist ein Angebot der Vantage Education AG (nachfolgend «Schule»). Vertragspartnerin der Studierenden ist ausschliesslich die Schule.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Schule und den Studierenden. Sie gelten für sämtliche Angebote und Rechtsbeziehungen zwischen der Schule und den Studierenden im Rahmen der Academy.

Die Leistungen der Academy werden ausschliesslich digital und ortsunabhängig erbracht. Ein Anspruch auf Präsenzunterricht, auf Nutzung von Räumlichkeiten der Schule oder auf eine bestimmte Unterrichtsform besteht nicht, ausser wo dies explizit in der Angebotsbeschreibung erwähnt wird.

Die AGB können jederzeit geändert werden. Die Studierenden werden per E-Mail, über die Lernplattform oder über andere Kommunikationswege über Änderungen informiert. Wird nicht innert 30 Kalendertagen Widerspruch erhoben, gelten die neuen AGB als genehmigt. Erhebt eine studierende Person fristgerecht Widerspruch, gilt für sie die bisherige Fassung bis zum Ablauf ihrer laufenden Zugangsdauer weiter.

2.Lehrgänge und Leistungsumfang

Der Begriff «Lehrgang» umfasst sämtliche Bestandteile des jeweiligen Ausbildungsangebots, insbesondere alle Module, Fächer, Lerneinheiten, Lernressourcen, Prüfungen, begleitende Formate sowie alle weiteren zum Lehrgang gehörenden Leistungen und Verpflichtungen, wie sie in der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung, im Ausbildungskonzept, im Prüfungsreglement oder in den Wegleitungen festgelegt sind. Die Gliederung in Module oder Lernabschnitte ändert nichts am einheitlichen Charakter des Lehrgangs. Auch einzelne Kurse, Module und Seminare fallen unter den Begriff «Lehrgang».

Insofern in der Lehrgangsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist, ist der Zugang zum Lehrgang auf 24 Monate begrenzt.

Die Leistung der Schule besteht in der Bereitstellung der Lerninhalte über die Lernplattform der Academy sowie in den in der Ausschreibung ausdrücklich zugesicherten Zusatzleistungen, insbesondere Betreuung, Korrektur von Aufgaben, Feedback, Coaching, Live-Formate und Prüfungen. Leistungen, die in der Ausschreibung nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.

Die Studierenden können während der gesamten Zugangsdauer fachliche Fragen zum Inhalt ihres Lehrgangs online an eine bezeichnete Fachperson richten, beispielsweise an die Studiengangs- oder Modulverantwortung, und erhalten darauf eine individuelle, persönliche Antwort. Die Schule gibt die entsprechende Kontaktmöglichkeit in den Lehrgangsunterlagen oder auf der Lernplattform bekannt. Ob und wie oft die Studierenden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, bleibt ihnen überlassen.

Die Lerninhalte werden im Übrigen asynchron und auf Abruf bereitgestellt. Soweit einzelne Lerninhalte zum Herunterladen freigegeben sind, ergibt sich dies aus der Ausschreibung oder aus der Lernplattform. Ein Anspruch darauf, dass sämtliche Lerninhalte zum Herunterladen freigegeben werden, besteht nicht.

Betreuungsleistungen der Schule erfolgen im Rahmen des für den jeweiligen Lehrgang üblichen und angemessenen Umfangs. Sieht die Ausschreibung Reaktionszeiten oder einen bestimmten Leistungsumfang vor, so sind diese massgebend., Im Übrigen erfolgt die Betreuung innert angemessener Frist an Werktagen. Kein Anspruch besteht auf Einzelunterricht, auf eine bestimmte Betreuungsperson, auf Betreuung ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten, auf individuelle Beratung ausserhalb der Lehrgangsinhalte, auf individuelle Prüfungsvorbereitung sowie auf eine unbegrenzte Anzahl von Korrekturen, Rückmeldungen oder Wiederholungen bereits vermittelter Inhalte. Nimmt eine studierende Person Betreuungsleistungen in einem Umfang in Anspruch, der offensichtlich über das übliche Mass hinausgeht, so ist die Schule berechtigt, den Umfang nach vorgängiger Mitteilung auf ein angemessenes Mass zu beschränken oder die darüber hinausgehenden Leistungen nach Ziff. 9 gesondert in Rechnung zu stellen.

3.Individuelles Lerntempo

Die Lehrgänge der Academy sehen keinen festen Stunden-, Semester- oder Modulplan vor. Die Studierenden bestimmen ihr Lerntempo innerhalb der Zugangsdauer gemäss Ziff. 6 selbst.

Ein rascherer Abschluss des Lehrgangs führt weder zu einer Reduktion noch zu einer Rückerstattung der Lehrgangsgebühren. Ein langsamerer Lernfortschritt begründet keinen Anspruch auf Verlängerung der Zugangsdauer, auf zusätzliche Leistungen oder auf Reduktion der Gebühren.

Soweit für einzelne Leistungen, insbesondere für Prüfungen, Korrekturen oder Live-Formate, feste Termine oder Anmeldefristen gelten, ergeben sich diese aus der Ausschreibung, der Lernplattform, oder den Angaben von Berufsverbänden oder externer Prüfungsstellen und sind von den Studierenden einzuhalten.

4.Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einem Lehrgang erfolgt durch elektronische Anmeldung über die Website oder die Lernplattform der Academy. Mit der Anmeldung gibt die anmeldende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den gesamten Lehrgang ab und bestätigt, dass sie diese AGB zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist. Bei minderjährigen anmeldenden Personen kann die Schule nach eigenem Ermessen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung verlangen.

Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch die Schule zustande.

Allfällige Zulassungsbedingungen ergeben sich insbesondere aus der Ausschreibung, dem Ausbildungskonzept oder der Wegleitung des entsprechenden Lehrgangs. Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie allfällige Zulassungsbedingungen einhalten.

Die Studierenden bestätigen mit der Anmeldung die Richtigkeit ihrer Angaben, insbesondere von Name, Geburtsdatum, Wohnsitzadresse und E-Mail-Adresse. Änderungen sind der Schule unverzüglich mitzuteilen.

5.Vertragsbestandteile

Sämtliche den Lehrgang betreffenden Unterlagen, insbesondere das Ausbildungskonzept, die Lehrgangsbeschreibung, Ausschreibungen, Wegleitungen, Reglemente (einschliesslich Prüfungsreglement), Preislisten für Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen der Lernplattform bilden in der jeweils aktuellen Fassung integrierenden Bestandteil des Vertrags. Die in diesen Dokumenten enthaltenen Regelungen gehen im Falle von allfälligen Widersprüchen den AGB vor. Im Übrigen gelten die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts (OR).

6.Freischaltung, Zugangsdauer und Abschluss des Lehrgangs

Die Schule schaltet den Zugang zum Lehrgang nach Vertragsschluss frei, spätestens innert fünf Arbeitstagen. Ein abweichender Freischaltungszeitpunkt kann in der Ausschreibung oder in der Anmeldebestätigung vorgesehen werden.

Der Zugang zu den Lerninhalten und zu den Leistungen der Schule wird für die in der Ausschreibung angegebene Dauer gewährt (nachfolgend «Zugangsdauer»). Fehlt eine Angabe, beträgt die Zugangsdauer 24 Monate ab Freischaltung.

Die Zugangsdauer beginnt mit der Freischaltung, unabhängig davon, ob und wann die Studierenden tatsächlich mit der Bearbeitung der Lerninhalte beginnen.

Mit Ablauf der Zugangsdauer erlöschen der Zugang zur Lernplattform und zu den dort bereitgestellten Lerninhalten sowie der Anspruch auf sämtliche Leistungen der Schule, einschliesslich Betreuung, Korrekturen und Prüfungen. Ziff. 16 bleibt vorbehalten.

Prüfungen und Prüfungswiederholungen der Schule können nur innerhalb der Zugangsdauer absolviert werden. Für Prüfungen Dritter, insbesondere für Verbandsprüfungen oder eidgenössische Prüfungen, gelten die Fristen und Bedingungen der jeweiligen Prüfungsträgerschaft. Deren Einhaltung liegt in der alleinigen Verantwortung der Studierenden.

7.Widerruf der Anmeldung

Die Studierenden stimmen mit der Anmeldung ausdrücklich zu, dass die Schule mit der Erbringung ihrer Leistung, insbesondere mit der Freischaltung der Lerninhalte, unmittelbar nach Vertragsschluss beginnt. Ein Widerruf der Anmeldung ist ausgeschlossen.

8.Einstellung eines Lehrgangs

Stellt die Schule einen Lehrgang nach der Freischaltung ein, bleibt der Zugang der bereits eingeschriebenen Studierenden bis zum Ablauf ihrer Zugangsdauer bestehen. Kann die Schule den Zugang aus zwingenden Gründen nicht aufrechterhalten, erstattet sie den auf die verbleibende Zugangsdauer entfallenden zeitanteiligen Anteil der Lehrgangsgebühren zurück. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, bestehen nicht.

9.Kosten und Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung zum Lehrgang verpflichten sich die Studierenden zur Zahlung der im Einzelfall anfallenden Gebühren, insbesondere allfälliger Einschreibe-, Lehrgangs-, Verlängerungs- und Examensgebühren, gemäss den jeweils anwendbaren Zahlungsmodalitäten und Fälligkeiten gemäss Anmeldung, Rechnungsstellung oder separater Mitteilung der Schule.

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken und, soweit die Leistungen der Mehrwertsteuer unterliegen, einschliesslich der schweizerischen Mehrwertsteuer. Ändern sich der anwendbare Steuersatz oder die mehrwertsteuerliche Qualifikation der Leistungen, ist die Schule berechtigt, die Preise für noch nicht erbrachte Leistungen entsprechend anzupassen.

Bleibt eine fällige Zahlung aus, ist die Schule berechtigt, den Zugang zur Lernplattform zu sperren sowie die Zulassung zu Prüfungen und das Ausstellen von Belegen, Zertifikaten und Diplomen zu verweigern. Die Sperrung führt weder zu einer Reduktion noch zu einem Wegfall der geschuldeten Gebühren und verlängert die Zugangsdauer nicht. Nach vollständigem Zahlungseingang wird der Zugang für die verbleibende Zugangsdauer wiederhergestellt.

Bei vereinbarten Ratenzahlungen ist ein monatlicher Zuschlag gemäss der jeweils geltenden Preisliste geschuldet. Die Schule ist berechtigt, bei Zahlungsverzug sämtliche noch offenen Raten sofort fällig zu stellen.

Zusätzliche Kosten, beispielsweise für Anmeldungen zu Prüfungen Dritter, für Prüfungswiederholungen, für zusätzliche Korrekturleistungen oder für die Verlängerung der Zugangsdauer, werden separat in Rechnung gestellt.

Nach erfolgter Mahnung fallen Verzugszinsen von 5% seit Fälligkeit an. Für jede weitere Mahnung oder sonstige Massnahme zur Einforderung offener Gebühren kann zusätzlich ein Administrationszuschlag von bis zu CHF 40 erhoben werden. Für die Einleitung einer Betreibung wird ein Administrationszuschlag von CHF 300 erhoben.

Die Schule behält sich vor, bei ausstehenden Zahlungen, insbesondere bei gestelltem Betreibungsbegehren, den Zugang zur Lernplattform zu sperren sowie die Zulassung zu Prüfungen und das Ausstellen von Belegen, Zertifikaten und Diplomen zu verweigern. Solche Massnahmen führen weder zu einer Reduktion noch zu einem Wegfall der geschuldeten Gebühren und verlängern die Zugangsdauer nicht.

Eine Verrechnung von Forderungen der Studierenden mit Forderungen der Schule ist ausgeschlossen.

Für Aufwände, die über das übliche Mass hinausgehen, ist die Schule berechtigt, eine angemessene Administrationsgebühr zu erheben, namentlich für folgende Leistungen:

Neuausstellung von Zertifikaten, Diplomen oder vergleichbaren Bestätigungen;

Verfassen von Gesuchen oder individuell verfassten Schreiben im Interesse einzelner Studierender;

Wiederherstellung von Zugängen nach einer von den Studierenden verursachten Sperrung; und

zusätzliche Korrektur- und Betreuungsleistungen ausserhalb des in der Ausschreibung vorgesehenen Umfangs.

10.Lernressourcen und Nutzungsrechte

Sämtliche Urheber- und weiteren Immaterialgüterrechte an den Lerninhalten, Lernressourcen, Aufzeichnungen, Software, Datenbanken, Marken und Gestaltungselementen der Academy stehen ausschliesslich der Schule oder den jeweiligen Rechteinhabern zu. Es werden keine Rechte übertragen.

Die Schule räumt den Studierenden ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Lerninhalte zu eigenen, persönlichen Lernzwecken zu nutzen. Zur persönlichen Nutzung gehören insbesondere das Herunterladen freigegebener Lerninhalte, deren Aufbewahrung und der Ausdruck für den eigenen Gebrauch.

Untersagt sind die Weitergabe, die Veröffentlichung, das Zugänglichmachen in Netzwerken oder auf Plattformen, die Vervielfältigung zugunsten Dritter, der Verkauf, die Vermietung und der Tausch der Lerninhalte sowie jede kommerzielle Nutzung und jede Nutzung für Schulungs- oder Ausbildungszwecke Dritter. Untersagt ist ferner die Nutzung der Lerninhalte zum Training oder zur systematischen Auswertung durch Systeme der künstlichen Intelligenz.

Die Schule ist berechtigt, bereitgestellte und heruntergeladene Lerninhalte mit personenbezogenen Kennzeichnungen, insbesondere mit digitalen Wasserzeichen, zu versehen, um unberechtigte Weitergaben zurückverfolgen zu können.

Verletzen die Studierenden das Weitergabeverbot nach dem vorstehenden Absatz, so schulden sie der Schule eine Konventionalstrafe in der Höhe der für den betroffenen Lehrgang geschuldeten Lehrgangsgebühr, höchstens jedoch CHF 3'000 je Verstoss. Die Konventionalstrafe tritt neben die Verpflichtung zur Unterlassung sowie neben den Ersatz eines weitergehenden Schadens und wird an diesen nicht angerechnet. Die Schule kann zudem den Zugang sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

Lernressourcen sind, wenn nicht anders erwähnt, in den Lehrgangsgebühren enthalten. Die Rückgabe einzelner Lernressourcen, beispielsweise wegen Nichtgebrauchs, und eine damit verbundene Preisreduktion sind ausgeschlossen.

11.Benutzerkonto und Zugangsdaten

Die Studierenden erhalten ein persönliches Benutzerkonto. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die gemeinsame Nutzung eines Benutzerkontos durch mehrere Personen ist untersagt.

Die Studierenden haften für sämtliche Nutzungen ihres Benutzerkontos. Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung sind der Schule unverzüglich zu melden.

Die Schule ist berechtigt, Zugriffe technisch zu protokollieren und bei Anhaltspunkten für eine unberechtigte Mehrfachnutzung, insbesondere bei gleichzeitigen Zugriffen von verschiedenen Geräten oder Standorten, den Zugang vorübergehend zu sperren und die Sachlage abzuklären. Die Bearbeitung der entsprechenden Daten richtet sich nach Ziff. 22.

Überlassen die Studierenden ihr Benutzerkonto Dritten zur Nutzung, gilt die Regelung zur Konventionalstrafe gemäss Ziff. 10 sinngemäss.

12.Verfügbarkeit der Lernplattform und technische Voraussetzungen

Die Schule bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Lernplattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Aktualisierungen sowie Störungen bei Dritten, insbesondere bei Hosting-, Netz- und Plattformanbietern, können zu vorübergehenden Unterbrüchen führen.

Vorübergehende Unterbrüche begründen keinen Anspruch auf Preisreduktion, Rückerstattung, Schadenersatz oder Verlängerung der Zugangsdauer. Dauert ein von der Schule zu vertretender Unterbruch ununterbrochen mehr als 14 Kalendertage, wird die Zugangsdauer um die Dauer des Unterbruchs verlängert. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Die Studierenden sind selbst verantwortlich für die geeignete technische Infrastruktur, insbesondere für eine stabile Internetverbindung sowie für geeignete Hardware und Software. Die Mindestanforderungen ergeben sich aus der Ausschreibung oder aus der Lernplattform. Technische Störungen auf Seiten der Studierenden begründen keinen Anspruch auf Preisreduktion, Nachholung, Schadenersatz oder Verlängerung der Zugangsdauer.

Die Studierenden sind für die Sicherung eigener Daten und Arbeitsergebnisse selbst verantwortlich.

13.Eigenverantwortlichkeit und Lernfortschritt

Die Studierenden nehmen zur Kenntnis, dass der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit bei der Academy einen besonders hohen Stellenwert hat und für das Erreichen der Lernziele unabdingbar ist. Dies gilt insbesondere für die Zeiteinteilung, die Bearbeitung der Lerninhalte, die Vor- und Nachbereitung sowie die Prüfungsvorbereitung.

Die Schule schuldet weder einen bestimmten Lernerfolg noch das Bestehen von Prüfungen oder das Erlangen eines bestimmten Abschlusses.

Die Schule kann Mindestanforderungen an den Lernfortschritt, an die Bearbeitung von Aufgaben oder an die Teilnahme an einzelnen Formaten vorsehen. Werden diese nicht erfüllt, kann die Zulassung zu Prüfungen verweigert werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Gebührenpflicht hat.

14.Prüfungen und Online-Aufsicht

Prüfungen können je nach Lehrgang online oder vor Ort durchgeführt werden. Die Schule ist berechtigt, die Identität der Studierenden vor und während der Prüfung zu überprüfen, insbesondere durch Vorweisen eines amtlichen Ausweises sowie durch Bild- und Tonaufnahmen.

Soweit eine Online-Aufsicht (Proctoring) eingesetzt wird, informiert die Schule die Studierenden vorgängig über den Ablauf, die bearbeiteten Daten, die eingesetzten Dienstleister und die Aufbewahrungsdauer. Die Bearbeitung richtet sich nach Ziff. 22 und nach der Datenschutzerklärung.

Täuschungshandlungen, insbesondere die Nutzung unzulässiger Hilfsmittel, die Bearbeitung durch Dritte, die Umgehung technischer Aufsichtsmassnahmen sowie die Weitergabe von Prüfungsaufgaben oder Musterlösungen, führen zur Bewertung der betroffenen Prüfung als nicht bestanden und können den Ausschluss gemäss Ziff. 20 zur Folge haben. Die Gebührenpflicht bleibt in jedem Fall bestehen.

Prüfungswiederholungen richten sich nach dem Prüfungsreglement und sind kostenpflichtig, soweit die Ausschreibung nichts anderes vorsieht.

15.Programm- und Preisänderungen

Programmänderungen, beispielsweise infolge Änderung der Vorgaben Dritter wie Prüfungskommissionen und Trägerverbände, sind jederzeit möglich, sofern der Gesamtcharakter des Lehrgangs bzw. des Abschlusses erhalten bleibt. Die Schule ist insbesondere berechtigt, auch während laufender Zugangsdauer Lerninhalte zu aktualisieren, umzustrukturieren oder durch gleichwertige Inhalte zu ersetzen, Formate zu ändern, Betreuungs- und Lehrpersonen zu wechseln sowie die Lernplattform und die eingesetzten technischen Mittel zu wechseln. Ein Anspruch auf eine bestimmte Fassung der Lerninhalte, auf eine bestimmte Lernplattform oder auf bestimmte Lehr- und Betreuungspersonen besteht nicht.

Bereits heruntergeladene Lerninhalte werden durch Aktualisierungen nicht ersetzt. Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, die jeweils aktuelle Fassung über die Lernplattform zu beziehen.

Die bei Vertragsschluss vereinbarten Einschreibe- und Lehrgangsgebühren bleiben für die vereinbarte Zugangsdauer unverändert. Ziff. 9 (Anpassung infolge Änderung der mehrwertsteuerlichen Behandlung) bleibt vorbehalten.

Preisänderungen sind jederzeit möglich für Zusatzleistungen sowie für Verlängerungs-, Wechsel-, Prüfungs- und Prüfungswiederholungsgebühren. Die neuen Preise gelten ab dem von der Schule mitgeteilten Zeitpunkt für sämtliche danach bezogenen Leistungen. Die Studierenden werden mindestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten der Preisänderung informiert. Für Lehrgänge, die nach einer Preisänderung neu oder erneut gebucht werden, gelten die jeweils aktuellen Preise.

16.Verlängerung, Pausierung und Wechsel

Ein Anspruch auf Verlängerung der Zugangsdauer besteht nicht. Die Schule kann eine Verlängerung nach freiem Ermessen und gegen eine Gebühr gemäss den jeweils geltenden Preisen bewilligen.

Eine Pausierung der Zugangsdauer ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Schule kann aus Kulanz und nach freiem Ermessen eine Pausierung bewilligen, insbesondere bei Militär- oder Zivildienst, Mutterschaft oder länger dauernder Arbeitsunfähigkeit.

Ein Wechsel in einen anderen Lehrgang ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Schule kann einen Wechsel aus Kulanz und nach freiem Ermessen bewilligen und dafür eine angemessene Gebühr erheben. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den neuen Lehrgang angerechnet.

Eine bewilligte Verlängerung, Pausierung oder ein bewilligter Wechsel begründet keine zusätzlichen Rechte oder neuen Fristen zugunsten der Studierenden, insbesondere keine Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrechte.

17.Ausschluss von Kündigung

Anmeldungen sind verbindlich. Der Vertrag wird für die Dauer der Zugangsdauer gemäss Ziff. 6 abgeschlossen. Eine Kündigung ist ausgeschlossen.

Bestehen für bestimmte Lehrgänge zwingende Vorschriften, beispielsweise aufgrund kantonaler Vorgaben oder Vereinbarungen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. Allfällige Kündigungsmöglichkeiten richten sich in diesen Fällen nach den jeweiligen Vorgaben.

18.Erneute Anmeldung

Nach Ablauf der Zugangsdauer oder nach Beendigung des Vertrags ist eine Weiterführung der Ausbildung nur durch erneute Anmeldung möglich. Die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen und bestandener Prüfungen liegt im Ermessen der Schule und richtet sich nach dem Prüfungsreglement. Eine Anrechnung ist ausgeschlossen, wenn seit dem Ablauf der Zugangsdauer mehr als zwei Jahre vergangen sind. Die Gebühren richten sich nach den zum Zeitpunkt der erneuten Anmeldung geltenden Konditionen.

19.Vertragsübertragung

Eine Übertragung des Vertrags oder einzelner daraus resultierender Rechte und Pflichten von Studierenden auf andere Studierende oder Drittpersonen ist ausgeschlossen. Insbesondere ist es nicht zulässig, den Vertrag im Falle eines Wegzugs, eines Arbeitgeberwechsels oder aus anderen Gründen auf eine andere Person zu übertragen. Untersagt ist auch die Überlassung des Benutzerkontos an Dritte.

Die Schule ist berechtigt, den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus auf eine andere Gesellschaft der Vantage-Gruppe oder auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.

20.Ausschluss

Die Schule ist berechtigt, im Falle grober oder wiederholter Verstösse von Studierenden gegen gesetzliche, vertragliche (beispielsweise Zahlungsverpflichtungen) oder reglementarische Verpflichtungen, gegen die Nutzungsbedingungen der Lernplattform oder gegen Ziff. 10, 11 und 14 den Zugang temporär oder definitiv zu sperren und die Studierenden vom Lehrgang auszuschliessen.

Ein solcher Ausschluss führt nicht zum Erlass oder zur Reduktion der Gebühren bzw. jeglicher anderer Verpflichtungen der Studierenden. Vielmehr bleiben sämtliche Gebühren bis zum Ablauf der Zugangsdauer geschuldet bzw., falls ein Kündigungsrecht besteht, bis zum Zeitpunkt, zu welchem der Vertrag hätte ordentlich gekündigt werden können. Die Studierenden haben der Schule überdies sämtlichen entstandenen Schaden zu ersetzen.

Im Fall eines Ausschlusses wegen Verstosses gegen Ziff. 10 oder Ziff. 11 sind die Studierenden verpflichtet, sämtliche heruntergeladenen Lerninhalte zu löschen und die Löschung auf Verlangen der Schule schriftlich zu bestätigen.

21.Haftungsausschluss

Die Schule haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten ihrer Organe oder Mitarbeitenden verursacht wurden. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Schule übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter.

Die Schule haftet nicht für den Lernerfolg, für Prüfungsergebnisse sowie für die Anerkennung oder Anrechnung von Abschlüssen, Zertifikaten und Studienleistungen durch Dritte, insbesondere durch Arbeitgeber, Behörden, Hochschulen, Trägerschaften oder ausländische Stellen.

Die Schule haftet nicht für den Verlust von Daten, Lernständen oder Arbeitsergebnissen der Studierenden.

Bei technischen Störungen, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Pandemien, Cyberangriffen, Ausfall von Netzen, Hosting- oder Plattformanbietern, Streiks oder anderen von der Schule nicht zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Nachholung von Leistungen. In solchen Fällen ist die Schule berechtigt, Leistungen anzupassen, zu verschieben oder durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen.

Die Studierenden sind für einen ausreichenden eigenen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Die Schule lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die aus ungenügendem Versicherungsschutz resultieren.

22.Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten durch die Schule erfolgt nach den Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und nach der Datenschutzerklärung der Schule, die unter https://www-test.swissonlineacademy.ch/datenschutz abgerufen werden kann.

Die Schule bearbeitet im Rahmen des Betriebs der Lernplattform insbesondere Identitäts-, Kontakt-, Vertrags-, Abrechnungs- und Ausbildungsdaten sowie Nutzungs- und Lernfortschrittsdaten, beispielsweise Anmeldezeitpunkte, IP-Adressen, verwendete Geräte, aufgerufene und heruntergeladene Inhalte, Bearbeitungsstand und Prüfungsresultate. Diese Daten werden zur Erbringung und Administration der Leistungen, zur Qualitätssicherung, zur Weiterentwicklung des Angebots sowie zur Verhinderung und Aufklärung von Missbrauch bearbeitet.

Die Schule ist berechtigt, Personendaten der Studierenden an andere Gesellschaften der Vantage-Gruppe weiterzugeben oder durch diese bearbeiten zu lassen, soweit dies für die Durchführung und Administration des Ausbildungsverhältnisses, für zentrale Unterstützungs- und Verwaltungsleistungen oder für Marketing- und Informationszwecke innerhalb der Vantage-Gruppe erforderlich ist. Die Gesellschaften der Vantage-Gruppe umfassen die Vantage Education AG sowie die unter https://www.vantage.ch/bildungsinstitutionen/ ersichtlichen Schulen.

Die Schule setzt Auftragsbearbeiter ein, insbesondere für Hosting, Videokonferenzen, Kommunikation, Prüfungsaufsicht und Zahlungsabwicklung. Eine Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland erfolgt nur unter Einhaltung der Voraussetzungen von Art. 16 f. DSG.

Die Studierenden erklären sich damit einverstanden, dass sie von der Schule oder von anderen Gesellschaften der Vantage-Gruppe Informationen über Bildungsangebote, Veranstaltungen oder weitere Leistungen der Vantage-Gruppe erhalten können. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nach Ablauf der Zugangsdauer werden Nutzungs- und Lernfortschrittsdaten gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ein Anspruch auf Herausgabe von Lernständen oder Arbeitsergebnissen in einem bestimmten Format besteht nicht. Die Rechte der betroffenen Personen nach Art. 25 ff. DSG bleiben vorbehalten.

23.Aufzeichnungen und Live-Formate

Soweit Live-Formate angeboten werden, ist die Schule berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese ganz oder teilweise in Bild und Ton aufzuzeichnen, soweit dies für die Durchführung und die Nachbereitung erforderlich ist. Die Studierenden nehmen zur Kenntnis, dass sie dabei je nach Teilnahmeform, insbesondere bei aktivierter Kamera oder bei Wortmeldungen, erkennbar sein können. Insofern Aufzeichnungen bestehen, werden über zugangsgeschützte Plattformen für die Dauer der Zugangsdauer zur Verfügung gestellt und dürfen ausschliesslich für persönliche Lernzwecke im Rahmen des jeweiligen Lehrgangs genutzt werden. Eine weitergehende Nutzung der Aufzeichnungen durch die Schule erfolgt ausschliesslich im Rahmen der anwendbaren Datenschutzbestimmungen oder gestützt auf eine separate ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen.

Die Urheber- und Verwertungsrechte an den Aufzeichnungen stehen der Schule zu. Ziff. 10 gilt sinngemäss. Den Studierenden ist es untersagt, selbst Aufnahmen von Live-Formaten anzufertigen, sofern dies nicht vorgängig ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.

Die Schule ist berechtigt, den Zugang zu Aufzeichnungen jederzeit zu beschränken oder zu sperren, insbesondere bei Missbrauch oder Verletzung dieser Bestimmungen.

24.Mitteilungen und Form

Mitteilungen der Schule an die Studierenden erfolgen gültig per E-Mail an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder über die Lernplattform. Die Studierenden sind verpflichtet, ihre Kontaktangaben aktuell zu halten und die Lernplattform sowie die angegebene E-Mail-Adresse regelmässig zu konsultieren.

25.Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

26.Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts am gewöhnlichen Aufenthalt der Studierenden bleiben vorbehalten.

Streitigkeiten zwischen Studierenden und der Schule werden, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte am Sitz der Schule entschieden. Die Schule hat zusätzlich das Recht, Studierende an deren Wohnsitz einzuklagen.